Strahlenexposition Fliegendes Personal

Flugpersonal ist während des Fluges einer erhöhten kosmischen Strahlung (Höhenstrahlung) ausgesetzt. Die Strahlenexposition ist abhängig von der Flughöhe, der Flugroute sowie der Sonnenaktivität.

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Die Internationale Strahlenschutzkommission empfahl schon in den 1990er Jahren, dass die Strahlenexposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung als berufliche Strahlenexposition gewertet werden sollte. Entsprechende Emfpehlungen der IRCP wurden 1996 von der Europäischen Union die Euratom Grundnorm übernommen und anschließend in nationales Recht umgewandelt. Heute regeln Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung die Grundsätze des Strahlenschutzes auch für Flugpersonal.

In Deutschland zuständige Behörde:
Das Luftfahrt Bundesamt

Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) überwacht in Deutschland den Strahlenschutz für das fliegende Personal. Es ist zuständig für die Genehmigung des Flugbetriebs sowie für die Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz des fliegenden Personals und für die Anerkennung von Rechenprogrammen für die Ermittlung der Strahlenexposition des fliegenden Personals.

Luftfahrzeugbetreiber müssen vor Aufnahme des Flugbetriebs eine entsprechende Meldung an das Luftfahrt Bundesamt erstatten, sobald eine effektive Dosis von einem Millisievert pro Kalenderjahr überschritten werden kann. Dabei muss u.a. eine Strahlenschutzanweisung vorlegt werden sowie eine Liste der ernannten Strahlenschutzbeauftragten.

In der Schweiz ist die zuständige Behörde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

In Österreich ist das Klimaschutzministerium die zuständige Behörde zur Überwachung der Regelungen im Strahlenschutz für Piloten und Flugbegleiter.

Rechenprogramme zur Er­mitt­lung der Strahlenexposition

Aufgrund der Komplexität des Strahlenfeldes in Reiseflughöhen eigenen sich übliche Dosimeter nicht zur Dosisermittlung beim fliegenden Personal. Mittel der Wahl und empfohlen sind daher zugelassene Rechenprogramme wie HELIOS von ACD Research.

Da im Flugzeug an jedem Punkt die gleichen Dosiswerte auf das Personal einwirken – egal ob Cockpit oder im Heck des Flugzeugs – reicht die Ermittlung einer Flugdosis aus. Eine Dosimetrie einzelner Personen ist nicht erforderlich. Diese Flugdosis wird dann allen am Flug beteiligten Personen auf ihrem Dosiskonto „gutgeschrieben“.

Zur Ermittlung der Dosis übermitteln die Luftfahrtunternehmen die Daten der entsprechenden Flüge (Flugroute, Flughöhen und Zeitpunkt des Fluges sowie am Flug beteiligtes Personal) an eine Auswertestelle, die diese Daten konvertiert und dem Programm zuführt.

Das Ergebnis der Auswertung ist die effektive Dosis eines jeden Fluges sowie – nach Verteilung auf die beteiligten Crewmitglieder – die effektiven Monatsdosen eines jeden Besatzungsmitglieds.

Diese effektiven Monatsdosen werden dann an das Luftfahrtunternehmen sowie an das jeweilige nationale Dosisregister übermittelt.

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Fliegendes Personal im Vergleich zu anderen Berufsgruppen

Im Vergleich zu anderem beruflich strahlenexponierten Personal erhält das Personal beim Fliegen im Schnitt eine höhere Strahlenbelastung als bei Tätigkeiten auf der Erde am Boden. Bei vielen Berufsgruppen am Boden ist die Exposition praktisch Null, da z.B. die medizinisch technische Assistentin den Röntgenraum verlässt, bevor die Aufnahme ausgelöst wird. Beim Fliegen erhalten jedoch alle am Flug beteiligten Personen die gleiche Dosis – abhängig von Flugdauer und Flughöhe und geographischer Breite sowie Sonnenaktivität. Die folgende Grafik zeigt die Dosisverteilung für fliegendes Personal (blau), medizinisches Personal (rot) und nicht-medizinischem Personal (z.B. Nuklearindustrie).

Pflicht zur Dosisermittlung, sofern pro Kalenderjahr ein mSv überschritten werden kann

Seit 2003 ist die Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals in Deutschland Pflicht, sofern die Exposition im jeweiligen Luftfahrtunternehmen 1 mSv pro Kalenderjahr übersteigen kann. In der Regel ist das dann der Fall, wenn Jets zum Einsatz kommen – natürlich abhängig von Flugrouten und Anzahl der Blockstunden, die das Personal pro Jahr fliegt.

Im Zweifel kann ACD Research jederzeit eine kostengünstige Abschätzung der zu erwartenden Dosis vornehmen – das bietet Ihnen falls nötig die Möglichkeit gegenüber den Behörden nachzuweisen, dass Ihr Personal diese Grenze nicht überschreitet und somit sämtliche Pflichten gem. Strahlenschutzverordnung und Strahlenschutzgesetz für Ihr Unternehmen nicht zu erfüllen sind.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Erfassung der Strahlendosen für die bei Ihnen beschäftigten Menschen notwendig ist, unterstützen wir Sie durch Einrichtung eines Prozesses zur Ermittlung der Strahlendosis für Ihr Personal sowie durch Qualifikation Ihrer Strahlenschutzbeauftragten (§ 47 StrSchV). Unser Team erstellt einen Konverter speziell für Ihre Flugdaten und wir übermitteln die Expositionen bzw. Dosiswerte in einem für Sie passenden Format.

Darüber hinaus generieren wir für deutsche Kunden die Strahlenschutz-Registernummern (SSR-Nummern) und natürlich übermitteln wir die Dosiswserte an die jeweiligen nationalen Dosisregister.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir sind sehr erfahren und sehr flexibel mit unserem Service – vom kleinen Werksflugbetrieb bis zum großen Carrier – wir haben die richtige Lösung für Sie.

Kontaktieren Sie uns unter Email: info@aircrew-dosimetry.eu

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