Strahlenbelastung Ihrer Piloten und Flugbegleiter - ACD Research unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
Piloten, Flugbegleiter und sonstiges Flugpersonal ist im Einsatz einer erhöhten Strahlenbelastung durch kosmische Strahlung (auch Höhenstrahlung genannt) ausgesetzt. Was für Gelegenheitsflieger kein Problem darstellt, summiert sich bei Flugzeugbesatzungen schnell zu einer erheblichen Strahlendosis, wie statistische Ausswertungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS) zeigen. Auch für Vielflieger wie Kuriere, die regelmäßig an Bord von Flugzeugen als Teil Ihrer Arbeit fliegen, kann die Dosis schnell ein Millisievert (mSv) übersteigen. Daher empfahlen die Experten der ICRP schon vor über 30 Jahren die Strahlenschutzüberwachung von fliegendem Personal.
Abhängigkeit der Strahlenexposition von Flughöhe und Flugdauer und geographischer Breite
Die Höhenstrahlung ist nicht überall auf der Erde gleich. Das Magnetfeld der Erde schützt den Menschen, in dem es für geladene Teilchen eine Barriere darstellt – am Äquator effektiver als an den Polen. Deshalb ergibt z.B. ein Flug von Frankfurt nach New York eine Höhere Strahlenbelastung als ein etwa ähnlich langer Flug nach Indien. Mehr polare Strecken führen deshalb zu einer höheren Strahlenbelastung als äquatoriale Flugstrecken. Die Flughöhe hat allerdings den größten Einfluss auf die Exposition: Die Dosisleistung steigt mit der Höhe exponentiell an. Die Flugdauer dagegen hat einen proportionalen Einfluss – je länger der Flug je höher die Strahlungsbelastung.
Einfluss der Sonnenaktivität
Auch die Sonne ist Quelle von geladenen Teilchen, die die Strahlung in Reiseflughöhen beeinflussen. Dabei gilt die Regel, dass je höher die Sonnenaktivität ist, umso niedriger ist die Höhenstrahlung in Reiseflughöhen. Eine aktive Sonne schirmt dabei die energiereiche kosmische Strahlung von außerhalb des Sonnensystems ab. Ein koronaler Massenauswurf der Sonne (Solar Flare) kann die Strahlenbelastung in Reiseflughöhen allerdings kurzzeitig massiv erhöhen, sofern die Erde davon getroffen wird. Dies ist glücklicherweise allerdings selten der Fall.
Überwachung der Strahlenexposition von Flugpersonal ist Pflicht seit 2003
Sofern eine jährliche Exposition von einem Millisievert (1000 µSv) überschritten werden kann, ist die Körperdosis von Flugcrews zu ermitteln und an das Strahlenschutzregister zu melden. Die Strahlenschutzüberwachung ist seit vielen Jahren Routine und wird in der Regel mit Hilfe von zugelassenen Programmen durchgeführt. Im Gegensatz zu Arbeitsplätzen am Boden ist die Dosis durch kosmische Strahlung in der Luft für alle Personen im Flugzeug gleich hoch – so dass es ausreichend ist eine Dosis pro Flug zu ermitteln und den beteiligten Besatzungsmitgliedern „gutzuschreiben“. Die Ermittlung einer Individualdosis ist nicht nötig.
Fliegendes Personal als hoch belastete Berufsgruppe - eine Risikogruppe?
Eine Langzeitauswertung hat ergeben, dass der Airlineverkehr einen hohen Anteil hat an der jährlich an das Strahlenschutzregister gemeldeten Dosis hat. Es gibt zwar andere Berufsgruppen mit höheren Spitzenwerten der Strahlendosis, dennoch gehören Piloten und Flugbegleiter zu den am höchsten belasteten Berufsgruppen. Die jährlichen Strahlendosen liegen in der Regel zwischen 2 und 6 mSv. In der Medizin oder auch im technischen Bereich liegt die Belastung in der Regel deutlich niedriger.
Epidemiologische Studien bezüglich der Gesundheit und des Krebsrisikos
Menschen – auch am Boden – sind von Strahlung umgeben. Der menschliche Körper ist daran gewöhnt. Dennoch stellt jede zusätzliche Strahlenbelastung ein mögliches Risiko da. Flüge, insbesondere solche in großer Höhe und in hohen geographischen Breiten können daher das Krebsrisiko erhöhen. In diversen Studien haben Forscher untersucht, ob sich ein höheres Krebsrisiko oder andere Strahlenschädigungen beim fliegenden Personal nachweisen lassen. Erfreulicherweise war das nicht der Fall. Lediglich maligne Melanome traten gehäuft auf, allerdings nur bei Piloten. Bei Flugbegleitern wurde dies nicht festgestellt was nahelegt, dass die Häufung dieser Krebserkrankungen eher auf eine erhöhte Exposition von UV Strahlung aufgrund der nicht gut geschirmten Cockpitscheiben zurückzuführen ist. In der Kabine ist die UV-Belastung naturgemäß erheblich geringer. Hauttumoren finden sich bei Flugbegleitern deshalb nicht gehäuft. Ein Zusammenhang der Hauttumoren mit der Höhenstrahlung ist nicht ersichtlich. Krebs ist allerdings nur eine der möglichen Folgen einer erhöhten Strahlenbelastung. Forscher haben allerdings in keiner Studie Hinweise finden können, dass die Lebenserwartung des fliegenden Personals kürzer ist als die der Normalbevölkerung – eher im Gegenteil. Dies wohl bedingt durch den ausgeprägten „Healthy Worker Effect“.
Klassischer Strahlenschutz beim Fliegen kaum möglich
Normalerweise wird durch diverse Maßnahmen wie Abschirmung oder Begrenzung der Expositionszeit die Strahlenbelastung von Personal verringert. Abschirmung ist in Flugzeugen technisch nicht möglich, die Begrenzung der Expositionszeit (also weniger Fliegen) ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Verringerung der Flughöhe wäre eine sehr effektive Maßnahme zur Senkung der Exposition, allerdings hätte dies ebenfalls wirtschaftliche Folgen sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt (erhöhter CO2-Ausstoß). Über die Einsatzpläne kann man in begrenztem Rahmen durch ausgewogene Verteilung der Flüge in hohen und niedrigen geographischen Breiten einen gewissen Ausgleich schaffen und Belastungsspitzen für Piloten und Flugbegleiter vermeiden.
Flugpersonal - nicht nur Piloten und Flugbegleiter
Nicht zu vergessen ist auch sonstiges Personal, das beim Fliegen einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt ist, jenseits des Flugpersonals im klassischen Sinne: Zum Beispiel Ärzte, Pfleger und sonstiges medizinisches Personal auf Ambulanzflügen. Auch deren Strahlenbelastung ist zu ermitteln und zu melden.
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