Fachkunde im Strahlenschutz für fliegendes Personal
ACD Research ist nicht nur Ihr kompetenter Partner für die Ermittlung der Strahlenexposition von fliegendem Personal beim Betrieb von Luftfahrzeugen, mit uns an Ihrer Seite decken Sie alle Anforderungen von Strahlenschutzverordnung und Strahlenschutzgesetz ab.
Strahlenschutzverantwortlicher - Strahlenschutzbeauftragter
Der Strahlenschutzverantwortliche benötigt im Gegensatz zum Strahlenschutzbeauftragten keine Fachkunde im Strahlenschutz für fliegendes Personal gem. § 47 StrlSchV (Deutschland). Strahlenschutzbeauftragter kann nur werden, wer einen entsprechenden Kurs mit Erfolg besucht hat sowie „zuverlässig“ ist. Eine spezifische Ausbildung ist für die Fachkunde im Strahlenschutz für das fliegende Personal nicht erforderlich. Die Bestellung durch den Strahlenschutzverantwortlichen muss schriftlich erfolgen und Rechte wie Weisungsbefugnis in Belangen des Strahlenschutzes sowie seine Aufgaben benennen. Auch nach Ernennung von Strahlenschutzbeauftragten bleibt der Strahlenschutzverantwortliche verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Erfordernisse im Strahlenschutz. Strahlenschutzbeauftragte genießen einen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Strahlenschutzbeauftragte haben den Strahlenschutzverantwortlichen zu unterstützen und auf eventuelle Mängel bei der Einhaltung der Schutzvorschriften unverzüglich hinzuweisen. Da es sich bei der Höhenstrahlung um eine externe Strahlung handelt sind besondere Kenntnisse im Umgang mit radioaktiven Stoffen o.ä. nicht notwendig.
Strahlenschutzbeauftragter als Ansprechpartner für Personal
Der Strahlenschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner für das Personal in Belangen des Strahlenschutzes. Seine Pflichten umfassen die Überwachung von Grenzwerten und die praktische Durchführung der Dosisermittlung der fliegenden Personen. Die Gewährleistung der Anwendung der gesetzlichen Regelungen sowie die Beaufsichtigung der Einhaltung von Grenzwerten gehören zu seinen Aufgaben – eine wichtige Tätigkeit im praktischen Strahlenschutz. Die Leitung des Strahlenschutzes obliegt aber dem Strahlenschutzverantwortlichen.
Grundkurs und Auffrischungskurs
Neben dem 1,5tägigen Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für fliegendes Personal, den Sie bei ACD Research als Webinar bequem von zu Hause aus absolvieren können, bieten wir Ihnen auch den nach 5 Jahren notwendigen Auffrischungskurs in form eines halbtägigen Webinars an. Die gesetzlich geforderte Weiterbildung zur Erneuerung Ihrer Kenntnisse ist somit problemlos möglich. Mit unseren Kursen eignen Sie sich die Fähigkeiten und Kenntnisse an, die Sie als Strahlenschutzbeauftragter täglich benötigen werden
Wie können wir Sie unterstützen?
Kontaktieren Sie uns unter Email info@aircrew-dosimetry.eu.